Bauabnahmen

Professionelle Begleitung bei Ihrer Bauabnahme

Ihr Bauvorhaben steht kurz vor der Fertigstellung?
Eine sachverständige Begleitung bei der Bauabnahme ist eine kluge Entscheidung. Eine fachkundige Prüfung hilft, Mängel rechtzeitig zu erkennen und spätere Probleme zu vermeiden.

Als Bausachverständiger unterstütze ich Sie dabei, die erbrachten Leistungen auf Übereinstimmung mit der Planung, der Baubeschreibung sowie den anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen.

Wichtiger Hinweis:
Bei einer Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um: Vor der Abnahme muss der Unternehmer die mangelfreie Leistung beweisen, nach der Abnahme liegt die Beweislast beim Bauherrn. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung aller Bauleistungen im Rahmen der Abnahme.

Sachverständiger bei der Bauabnahme am Neubau

Meine Leistungen bei der Begleitung der Bauabnahme

✅ Durchführung eines Ortstermins (inklusive An- und Abfahrt)

✅ Überprüfung der erbrachten Bauleistungen auf Übereinstimmung mit der Planung und Baubeschreibung

✅ Überprüfung der Bauleistungen auf sichtbare Mängel und Ausführungsfehler

✅ Mündliche Beratung vor Ort zu erkannten Mängeln und Auffälligkeiten

✅ Unterstützung bei der Gesprächsführung mit der ausführenden Firma

✅ Fotodokumentation aller festgestellten Mängel

✅ Prüfung und Ergänzung des Abnahmeprotokolls (wird in der Regel vom Bauträger oder Bauunternehmen erstellt)

✅ Auf Wunsch: Erstellung eines ergänzenden schriftlichen Gutachtens, falls strittige Punkte bestehen

Wissenswertes rund um die Bauabnahme

  • Die Bauabnahme ist ein bedeutender rechtlicher Schritt bei jedem Bauvorhaben, insbesondere im Rahmen eines Werkvertrages nach §§ 631 ff. BGB.
  • Mit der Abnahme wird der Werklohn fällig, und die Verjährung möglicher Mängelansprüche beginnt.
  • Gleichzeitig findet eine Beweislastumkehr statt: Nach der Abnahme muss der Bauherr Mängel beweisen.
  • Ein schriftliches Abnahmeprotokoll wird dringend empfohlen, um den Abnahmevorgang rechtssicher zu dokumentieren.
  • Im Abnahmeprotokoll sollten folgende Punkte enthalten sein:
    • Nennung der Anwesenden

    • Genaue Bezeichnung des Bauprojekts

    • Abnahmeerklärung

    • Auflistung festgestellter Mängel und Restarbeiten

    • Eventuelle Vorbehalte (z. B. Vertragsstrafen)

    • Ort, Datum, Unterschriften

  • Wichtig: Eventuelle Mängel müssen bei der Abnahme dokumentiert werden. Andernfalls könnten Ansprüche auf Mängelbeseitigung verloren gehen.

Eine sachverständige Begleitung bei der Bauabnahme bietet Ihnen maximale Sicherheit und hilft, Ihre Rechte als Bauherr optimal zu wahren.

➡️ Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!